Kaution durch Mietkautionsbürgschaft

Samstag, September 17, 2011

 

Welcher Mieter kennt das nicht: Die neue Wohnung ist gefunden, und man sieht sich bereits im neuen Heim. Wenn da nur nicht die ganzen Kosten wären. Die alte Wohnung renovieren, die neue Wohnung nach seinem eigenen Geschmack herrichten, die Mietkaution an den neuen Vermieter zahlen, ggf. eine Maklercourtage für die Vermittlung der neuen Wohnung, der Umzug an sich und, und, und …

Das Konto gibt einem auch keinen Grund zum Freudentanz – im Gegenteil, da sah es schon mal besser aus.

Der größte Teil der Kosten ist unumgänglich. Oft wird in der Umzugsphase das Konto durch den eingeräumten Dispositionskredit völlig belastet.

Einen Teil der Umzugskosten kann man sich jedoch ersparen – Die Mietkaution. Bis der alte Vermieter die Betriebskostenabrechnung erledigt- und die Rückzahlung der Mietkaution vorgenommen hat, kann man sich zur Bereitstellung der Mietsicherheit für den neuen Vermieter einer Mietkautionsbürgschaft bedienen. Die Mietbürgschaft erhält man entweder bei seiner Hausbank durch eine so genannte Bankbürgschaft oder durch eine Kautionsversicherung. Da man lediglich einen geringen Prozentsatz der eigentlichen Kaution für die Bereitstellung einer Bürgschaft bezahlt, hat man den größten Teil seiner Kaution zur freien Verfügung. Als Mieter eine große Hilfe, denn so kann man andere, wichtigere Kosten abdecken.

Hat der letzt Vermieter die alte Kaution auf das Konto überwiesen, kann man die Mietbürgschaft wieder ablösen – oder man arbeitet weiter mit dem „freien“ Geld.

 

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